Rechtsprechung
BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 98.81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Örtliche Zuständigkeit des Trägers der Sozialhilfe bei auswärtiger Unterbringung des Hilfesuchenden
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Hilfesuchender - Tatsächlicher Aufenthaltsort - Träger der Sozialhilfe - Örtliche Zuständigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 66, 335
- DÖV 1983, 687
Wird zitiert von ... (40)
- BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R
Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X - …
Im Bereich der Sozialhilfe ist insoweit zu berücksichtigen, dass die Sozialhilfe nur der Behebung einer gegenwärtigen Notlage dient (so genanntes Gegenwärtigkeitsprinzip) und nicht als nachträgliche Geldleistung ausgestaltet ist (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.5. 2005 - 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, 803, 805; BVerwGE 60, 236, 238; 66, 335, 338; 69, 5, 7; 79, 46, 49; Rothkegel, ZfSH/SGB 2003, 643, 645; ders, Die Strukturprinzipien des Sozialhilferechts, 2000, S 68).Deshalb müssen Sozialhilfeleistungen nach der ständigen Rechtsprechung zum Sozialhilferecht für einen zurückliegenden Zeitraum auch nur dann erbracht werden, wenn die Notlage im Zeitpunkt der beanspruchten Hilfeleistung noch besteht, sie also den Bedarf des Hilfebedürftigen noch decken kann ("keine Sozialhilfe für die Vergangenheit"; BVerwGE 40, 343, 346; 57, 237, 238; 60, 236, 237 f; 66, 335, 338; 90, 154, 156; Rothkegel, ZfSH/SGB 2002, 8, 10).
- BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 5/15 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Erstattung von …
Andererseits ist nach der überkommenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) § 18 SGB XII zugleich leistungsbegrenzend zu verstehen (zur Vorgängervorschrift nach dem BSHG BVerwGE 66, 335 ff), dh, ohne Kenntnis eines Sozialhilfeträgers (§ 18 Abs. 2 SGB XII) , anderer Leistungsträger oder sonstiger gesetzlich vorgesehener Stellen (vgl § 16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - ) , wozu der Sozialdienst des Krankenhauses nicht zählt, sind Leistungen auch nicht rückwirkend zu gewähren. - BSG, 26.06.2013 - B 7 AY 6/12 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - …
Ebenso ist allen drei Existenzsicherungssystemen gemeinsam, dass die gewährten Leistungen einen aktuellen Bedarf bei aktueller Hilfebedürftigkeit decken sollen (sog Aktualitätsgrundsatz, vgl nur Pattar in Existenzsicherungsrecht, 2. Aufl 2013, S 136) und nicht als nachträgliche Geldleistung ausgestaltet sind (BVerfG, Beschluss vom 12.5.2005 - 1 BvR 569/05; BVerwGE 60, 236, 238; 66, 335, 338) , sodass Leistungen im Rahmen eines Zugunstenverfahrens für die Vergangenheit nur zu erbringen sind, wenn die Existenzsicherungsleistungen ihre Aufgabe noch erfüllen können (…BSGE 104, 213 ff RdNr 12 ff = SozR 4-1300 § 44 Nr. 20;… SozR 4-1300 § 44 Nr. 12 RdNr 14 f) .
- BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 89.85
Anspruch auf Sozialhilfe - Heizkosten-Nachzahlung - Ablauf der Heizperiode - …
Er ergibt sich jedoch aus dem das Sozialhilferecht prägenden und vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung hervorgehobenen Grundsatz, daß die Sozialhilfe dazu dient, eine gegenwärtige Notlage zu beheben (z.B. Urteil vom 19. Juni 1980 <BVerwGE 60, 236> und Urteil vom 9. Februar 1984 <BVerwGE 69, 5>), wobei "Gegenwart" den Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Notlage - ggf. durch eine Antragstellung des Hilfesuchenden - bei dem Träger der Sozialhilfe bedeutet (vgl. Bundesverwaltungsgericht. Urteil vom 13. Januar 1983 <BVerwGE 66, 335 [BVerwG 13.01.1983 - 5 C 98/81]>).Schließlich kommt es nicht auf die mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Januar 1983 (BVerwGE 66, 335 [BVerwG 13.01.1983 - 5 C 98/81]) nicht vereinbare Erwägung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in dessen soeben erwähntem Urteil an, daß bei einem Ortswechsel des Hilfeempfängers der "neue" Träger der Sozialhilfe sich die Betreuung durch den "alten" Träger der Sozialhilfe zurechnen lassen müsse.
- BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 12.87
Sozialhilfe - Bedarfsdeckung
Deshalb hat der Senat in ständiger Rechtsprechung den Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" betont (s. z.B. BVerwGE 35, 287 ; 40, 343 ; 57, 237 ; 60, 236 ; 66, 335 ).Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Schulden des Hilfesuchenden zu tilgen (s. z.B. BVerwGE 21, 208 ; 26, 217 ; 48, 182 ; 66, 335 ; Urteil vom 22. Februar 1967 - BVerwG 5 C 131.66 und Beschluß vom 21. April 1988 - BVerwG 5 B 2.88 - .
- BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 1.93
Bei der Bemessung des Pflegegeldanspruches darf privat erhaltene Pflegeleistung …
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht ein Sozialhilfeanspruch allerdings erst von dem Zeitpunkt an, in dem dem örtlich und sachlich zuständigen Sozialhilfeträger bekannt wird, daß die Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe vorliegen (BVerwGE 66, 335 [BVerwG 13.01.1983 - 5 C 98/81]), und ist im Sozialhilferecht die Fiktion des § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB I nicht anwendbar (BVerwGE 69, 5).Eine solche Konsequenz wäre in der Tat mit § 5 BSHG nicht vereinbar (vgl. BVerwGE 66, 335 (339) [BVerwG 13.01.1983 - 5 C 98/81]).
Erst recht dürfen diesem Personenkreis darum - ungeachtet der Wesensverschiedenheit des Sozialhilferechts von anderen sozialleistungsrechtlichen Materien (vgl. z. B. BVerwGE 66, 335 (340) [BVerwG 13.01.1983 - 5 C 98/81]) und ungeachtet des Unterschiedes zwischen den Regeln, nach denen die jeweiligen Sozialleistungen zu gewähren sind (vgl. BVerwGE 69, 5 (10) [BVerwG 09.02.1984 - 5 C 22/83]) - keine verfahrensmäßigen oder materiellen Vorteile vorenthalten bleiben, die mit der Antragstellung in anderen Sozialleistungsbereichen verbunden sind.
- SG Karlsruhe, 30.01.2014 - S 1 SO 3002/13
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Sozialhilfe - …
Im Bereich der Sozialhilfe ist insoweit zu berücksichtigen, dass die Sozialhilfe nur der Behebung einer gegenwärtigen Notlage dient (sog. Gegenwärtigkeitsprinzip) und nicht als nachträgliche Geldleistung ausgestaltet ist (vgl. BVerfG , Breithaupt 2005, 803, 805; BVerwGE 60, 236, 238 ; 66, 335, 338 ;… 69, 5, 7 und 79, 46, 49 sowie BSG SozR 4-1300 § 44 Nr. 20 ).Deshalb müssen Sozialhilfeleistungen nach der ständigen Rechtsprechung zum Sozialhilferecht für einen zurückliegenden Zeitraum auch nur dann erbracht werden, wenn die Notlage im Zeitpunkt der beanspruchten Hilfeleistung noch besteht, sie also den Bedarf des Hilfebedürftigen noch decken kann ("keine Sozialhilfe für die Vergangenheit"; vgl. BVerwGE 40, 343, 346; 57, 237, 238 ; 60, 236, 237f.; 66, 335, 338; 90, 154, 156 sowie Rothkegel , ZfSH/SGB 2002, 8, 10 ) .
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - L 34 AS 24/09
Erstausstattung - Gegenwärtigkeitsprinzip - Leistungen für die Vergangenheit - …
Deshalb müssen Sozialhilfeleistungen nach der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung zum Sozialhilferecht für einen zurückliegenden Zeitraum auch nur dann erbracht werden, wenn die Notlage im Zeitpunkt der beanspruchten Leistung noch besteht, sie also den Bedarf des Hilfebedürftigen noch decken kann ("keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" BVerwGE 40, 343, 346; 57, 237, 238; 60, 236, 237; 66, 335, 338; 90, 154, 156, Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. September 2009, Az.: B 8 SO 16/08 R, zitiert nach Juris-Datenbank). - BVerwG, 09.02.1984 - 5 C 22.83
Voraussetzungen für den Anspruch auf Gewährung von Sozialhilfe - Anforderungen an …
Für die Kenntnis, die für den Zeitpunkt des Einsetzens der Sozialhilfe maßgebend ist (§ 5 BSHG), genügt es nicht, daß der Hilfefall einem (örtlich unzuständigen) Träger der Sosialhilfe bekanntgeworden ist; Kenntnis muß vielmehr der (örtlich und sachlich) zuständige Träger (oder eine von ihm beauftragte Stelle) erlangt haben (Bestätigung von BVerwGE 66, 335 [BVerwG 13.01.1983 - 5 C 98/81]).Zu dieser Vorschrift hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. Januar 1983 (BVerwGE 66, 335 [BVerwG 13.01.1983 - 5 C 98/81]; FEVS 32, 221; NDV 1984, 41; ZfS 1983, 263; ZfSH/SGB 1983, 179) ausgeführt:.
Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt darauf hingewiesen, daß das Recht der Sozialhilfe von anderen Sozialleistungsrecht wesensverschieden ist (siehe das schon angeführte Urteil vom 13. Januar 1983, a.a.O., mit Hinweisen auf frühere Rechtsprechung).
- BVerwG, 02.04.1987 - 5 C 67.84
Dritter - Aufwendungserstattung - Hilfe im Eilfall - Sozialhilfeträger - …
Dabei werden "Gegenwart" und "Zukunft" durch den Zeitpunkt des Bekanntwerdens des (möglichen) Hilfefalles bei dem Träger der Sozialhilfe bestimmt (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Januar 1983 - BVerwGE 66, 335 <338 [BVerwG 13.01.1983 - 5 C 98/81] und 341>). - BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 32.89
Erstattung von Aufwendungen des Nothelfers; Nothilfe in einem Eilfall; Nothelfer, …
- BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 1.88
Maßgeblicher Zeitraum der gerichtlichen Nachprüfung in Sozialhilfesachen - …
- LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 5195/06
Sozialhilfe - Nothilfe - Eilfallzuständigkeit - keine Aufwendungserstattung des …
- BVerwG, 19.11.1992 - 5 C 33.90
Sozialrecht - Zuständigkeit - Eingang eines Leistungsträgers
- BVerwG, 03.12.1991 - 5 B 61.90
Begriff des "Vermögens" im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes - Maßgeblichkeit …
- LSG Sachsen, 06.11.2014 - L 7 AS 534/13
Bewilligung der Kosten für Unterkunft und Heizung bzgl. Minderung
- SG Duisburg, 01.04.2014 - S 44 AY 140/12
Anwendbarkeit der rückwirkenden Korrektur bestandskräftiger, rechtswidriger …
- LSG Bayern, 18.01.2011 - L 8 SO 7/08
Sozialhilfe - Einkommenseinsatz - Pauschalierung von Betriebsausgaben - Absetzung …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2006 - L 8 B 77/05
- VGH Baden-Württemberg, 13.09.1995 - 6 S 1611/93
Einsetzen der Sozialhilfe - "keine Sozialhilfe für die Vergangenheit"
- VG Karlsruhe, 19.10.2001 - 8 K 543/99
Leistungen nach PflegeVG Art 51 Abs 1 - Besitzstandsleistungen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2000 - 22 A 2172/98
Sozialhilferecht: Kostenerstattung im Rahmen des § 121 BSHG
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2000 - 22 A 3534/98
Übernahme von ungedeckten Aufwendungen für die stationäre Behandlung eines …
- BVerwG, 09.08.1994 - 5 B 138.93
Anforderungen an den Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts - Voraussetzungen der …
- SG Duisburg, 01.04.2014 - S 44 AY 139/12
Zulässigkeit einer rückwirkenden Korrektur bestandskräftiger, rechtswidriger …
- SG Karlsruhe, 29.10.2009 - S 1 SO 4061/08
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Vermögenseinsatz - angemessener …
- LSG Hessen, 28.12.2012 - L 4 SO 215/11
- VGH Baden-Württemberg, 23.04.1997 - 6 S 3302/95
Sozialhilfe: Erstattung von Aufwendungen anderer (Nothelfer) anläßlich eines …
- OVG Hamburg, 04.07.1991 - Bf IV 45/90
Sozialhilferecht: Hilfeanspruch bei mehrmonatigem Auslandsaufenthalt
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1990 - 8 A 327/88
Sozialhilferecht: Erstattung von Nothelferkosten
- BVerwG, 29.10.1992 - 5 B 87.92
Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde
- VG Göttingen, 08.09.2005 - 2 A 257/04
Eingliederungshilfe zur Beschaffung einer Kraftfahrzeugs
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2003 - 16 E 103/01
- VGH Hessen, 20.10.1992 - 9 UE 139/91
Sozialhilfe: Kostenerstattung für Renovierungsarbeiten bei Auszug - Kenntnis des …
- VG Karlsruhe, 26.09.2003 - 8 K 143/02
Übernahme von Krankenhausbehandlungskosten nach dem AsylbLG
- OVG Niedersachsen, 11.07.2001 - 4 L 2755/99
Edelmetalllegierung; Eigenanteil; Einsetzen der Sozialhilfe; …
- BVerwG, 27.03.1987 - 5 B 104.86
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 8 SO 64/07
- VGH Baden-Württemberg, 07.02.1994 - 6 S 26/94
Sozialhilfe: Passivlegitimation des im Zeitpunkt der Fälligkeit einer …
- VG Braunschweig, 15.01.2002 - 4 A 318/00
Antragstellung; Kenntnis; Krankenhilfe; Notlage; Sozialhilfe; Sozialhilfeträger; …